Wird zum Töten hergestellt.
Sie diene der Verteidigung,
Ist nur vorgeschob'ner Grund,
Ein Argument der Hersteller,
Das im Ernstfall gilt nicht mehr,
Denn Einsatz in einem Krieg
Nicht ihrem Einfluss unterliegt.
Weltfremd wäre ein Verbot,
Doch Beschränkung ist Gebot.
Gefährdungshaftung für Produzenten
Könnte den Export einschränken.
25. Januar 2014
© Karl Hackelbusch
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