Freitag, 14. Februar 2014

Handlungsbedarf

Friedrich verletzte ein Amtsgeheimnis,
Betont der Staatsrechtler Ulrich Battis,
Denn vom Verfahren gegen Edathy
Berichtete Friedrich der SPD.
Dies grenzt an Strafvereitelung.

Bei Edathy die Hausdurchsuchung
Ging vielleicht deshalb ins Leere.
Für Kubicki drum nötig wäre
Ermittlung der Staatsanwaltschaft
Wegen solcher Machenschaft.

13. Februar 2014

© Karl Hackelbusch

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