Wonach Herrn Maas der Sinn schon stand:
Kein Zwang zur Datenspeicherung,
Für Strafzahlung fehlt jeder Grund.
Was urteilte der BGH,
Europa-Richtern Vorbild war
Und Datenschützer hier im Land
Folgen der Rechtsetzung entspannt.
8. April 2014
© Karl Hackelbusch
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