Hat der EuGH
Heute festgestellt,
Dass bei Google fehlt
Noch die Möglichkeit,
Nach gewisser Zeit
Auf Antrag Daten
Von Betroffenen
Zu löschen, weil schon
Profil der Person,
Geht man nicht ran,
Verfälscht werden kann.
Die Argumente,
Man regeln könnte
Nur was auf Servern
Von Europäern
Gespeichert wäre,
Liefen ins Leere,
Denn Richtlinien
Klar verpflichteten
Aus genau dem Land,
Wo der Dienst stattfand.
Jedoch weiterhin
Zu gewährleisten
Sei das Recht auf den
Ungehinderten
Zugang auf Infos,
Die man haben muss.
13. Mai 2014
© Karl Hackelbusch
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