Mittwoch, 14. Mai 2014

Vergessen im Netz

Überraschend klar
Hat der EuGH
Heute festgestellt,
Dass bei Google fehlt

Noch die Möglichkeit,
Nach gewisser Zeit
Auf Antrag Daten
Von Betroffenen

Zu löschen, weil schon
Profil der Person,
Geht man nicht ran,
Verfälscht werden kann.

Die Argumente,
Man regeln könnte
Nur was auf Servern
Von Europäern

Gespeichert wäre,
Liefen ins Leere,
Denn Richtlinien
Klar verpflichteten

Aus genau dem Land,
Wo der Dienst stattfand.
Jedoch weiterhin
Zu gewährleisten

Sei das Recht auf den
Ungehinderten
Zugang auf Infos,
Die man haben muss.

13. Mai 2014

© Karl Hackelbusch

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