Sonntag, 9. August 2015

Ungleiche Zocker

Lehnt die Rechtsschutzversicherung
Ihren Versicherungsschutz ab,
Was Anlass zum Verfahren gab,
Für Rechtsstreitigkeiten auf Grund

Glücksspiels sowie Spekulation
Und der Geschäfte über die
Kapitalanlagen, hat sie
Nach dem Urteil, man ahnt es schon,

Dazu selbstredend die Freiheit.
Das OLG Düsseldorf sieht
In dem Versicherungsbetrieb
Den Hort der Zuverlässigkeit.

9. August 2015

© Karl Hackelbusch

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