Dass der Staat sich daran mache,
Die Beleidigung der Majestät,
Wegen Böhmermanns Aktivität,
Zu streichen als Straftatbestand:
Respekt gebiete das Staatsamt.
Er verkennt geflissentlich,
Dass für Amtsinhaber sich
Achtung und Würde dann nur ziemt,
Haben sie sich die verdient.
Ihr Fehlverhalten ist Zumutung,
Nicht die Majestätsbeleidigung.
23. April 2016
© Karl Hackelbusch
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