Samstag, 14. Dezember 2013

Beschneidungsgesetz

Vergangenheitsbewältigung
Für das Gesetz war schlechter Grund:
Bevor es Religion diffamiert,
Wird Körperverletzung legalisiert.

Schon immer waren Religionen
Konservative Institutionen.
Zur Aufgabe von Dogmen nur bereit,
Wenn sie verloren Glaubwürdigkeit.

Glaubenshoheit sie bewahren dann,
Wenn ihnen nichts bewiesen werden kann.
Weil sie der Menschenseele nützen,
Lässt das Grundgesetz sie schützen.

Aber Grundrechtsschutz auch Knaben
Auf ihre Unversehrtheit haben.
Wenn also religiös motiviert
Beschnitten wird, was Jungen ziert,

Der Nutzen bleibt zu hinterfragen,
Den die Kinder davon haben.
Erlaubt rituelle Verstümmelung
Vom Schutz die Ausnahmeregelung?

Haben Eltern für das Kindeswohl
Vor dem Staat das Monopol?
Wie wird der Ausgleich definiert,
Wenn Eltern- und Kindesrecht kollidiert?

Verschließen wir uns Argumenten,
Die einer Klärung dienen könnten?
Ist Gottes Wille nachzuvollziehen
In Beschneidung von Genitalien?

Hat Gott den Mann so schlecht geschaffen,
Dass nachbessern muss er ihn lassen?
Billigt er and'ren Religionen,
Kinder vor der Qual zu schonen?

Warum wohl der, den es betrifft,
Von der Entscheidung ausgeschlossen ist?
Dem Körperschaden und Seelenpein
Nicht revidierbar werden sein.

Was sein Vater hat gelitten schon,
Auch er muss opfern dieser Religion.
Der letzte Punkt sehr wohl entlarvt,
Es wird in Sippenhaft das Kind bestraft.

Die freie Religionsausübung
Dazu gibt nicht Berechtigung.
Die Unversehrtheit eines Knaben
Priorität muss vor ihr haben.

Werden Grundrechte so gewichtet,
Noch ein Kritikpunk wird vernichtet:
Der Grundrechtsschutz ist stets gegeben,
Nach welchem Glauben wir auch leben.

13. Dezember 2013

© Karl Hackelbusch

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